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AGB´s red

Verkaufs- und Lieferbedingungen,
Rückgabebelehrung

I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden Verkaufsbedingungen richten sich nur an Endverbraucher.
2. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen EU Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten hieraus der Geschäftssitz der Verkäuferin.
3. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt nicht, wenn spezielle Verbraucherschutzvorschriften im Heimatland des Käufers günstiger sind.
4. Die Verkäuferin liefert nur zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers gelten auch dann nicht, wenn sie der Verkäuferin später zugegangen sind und diese ihnen nicht widersprochen hat.
5. Mit Erscheinen der jeweils neuen Preisliste verliert die vorherige ihre Gültigkeit.
6. Die Homepage der Verkäuferin beinhaltet kein Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt im Falle einer Bestellung erst mit Bestätigung dieser zustande.
II. Angebote
Angebote sind stets unverbindlich. Bestellungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Für Lieferung ist die Auftragsbestätigung der Verkäuferin maßgeblich.
III. Zahlungsbedingungen
1. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Der Kaufpreis ist nach Rechnungserhalt ohne Abzug durch Überweisung auf ein Konto der Verkäuferin zu zahlen. Unberechtigte Abzüge werden zurückverlangt. Zahlt der Käufer 2 Wochen nach Ablauf des auf der Rechnung vermerkten Zahlungsziels nicht ist die Verkäuferin berechtigt, Nachfristsetzung vom Vertrage zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Eine Nachfristsetzung ist nach den Voraussetzungen des §323 II BGB entbehrlich. Während des Verzugs ist die ausstehende Forderung den gesetzlichen Vorschriften entsprechend zu verzinsen Die Verkäuferin kann einen höheren und der Käufer im Anwendungsbereich der Verbraucherschutzvorschriften des BGB einen niedrigeren Schaden nachweisen.
3. Scheckzahlungen werden nicht akzeptiert.
4. Beanstandungen der Rechnungen müssen schriftlich und spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Rechnung erfolgen.
5. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von der Verkäuferin bestrittener, nicht rechtkräftiger Gegenansprüche des Käufers ist nicht statthaft.
IV. Lieferung
1. Grundsätze
a) Mit der Übergabe der Ware befreit sich die Verkäuferin von ihrer Verantwortung für eine ordnungsgemäße Lieferung. Vollzogen ist die Übergabe, wenn der Käufer den Besitz erlangt. Nach Vereinbarung genügt eine Übergabe durch einen Dritten bzw. an einen Dritten ( an Besitzdiener iSd § 855).
b) Im Falle der Versendung entscheidet die Verkäuferin über Art und Weg der Beförderung, wählt den Beförderer aus und schließt auf Wunsch des Käufers eine Transportversicherung ab. Die Verkäuferin ist berechtigt, die Versandkosten im Kaufpreis zu kalkulieren. Die Preise gelten ab Lager Köln oder Mönchen Gladbach und schließen Verpackung, Verladung, Transport, Versicherungen und ähnliche Leistungen nicht ein.
Die Kosten für Versand und Verpackung betragen pro Flasche ca.0,83 Euro, mindestens jedoch 5 Euro pro Auftrag.
Bei Zahlungen aus dem Ausland trägt der Käufer alle zusätzlichen Kosten, wie Bankspesen und Überweisungsgebühren. Für die Rechtzeitigkeit der Leistung kommt es darauf an, ob der Käufer rechtzeitig an seinem Wohnsitz die geschuldete Leistungshandlung vorgenommen hat.
c) Die von der Verkäuferin genannten Lieferfristen sind unverbindlich. Wird eine Lieferfrist um mehr als 3 Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf der Nachfrist können beide Vertragsparteien durch schriftliche Erklärung vom Vertrage zurücktreten.
d) "Fälle höherer Gewalt – als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können – suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht." Vorstehendendes gilt auch im Falle der Nichtlieferung von Subskriptionsware, sofern die Verkäuferin dies nicht zu vertreten hat.
e) Bei Lieferung auf Abruf hat der Käufer innerhalb von 2 Wochen gerechnet vom Vertragsabschluß, die Kaufgegenstände abzurufen. Kommt der Käufer auch unter Nachfristsetzung dieser Verpflichtung nicht nach, hat der Käufer unbeschadet der Geltendmachung der tatsächlich entstandenen Kosten ohne Nachweis an die Verkäuferin eine Nichterfüllungspauschale in Höhe von 30 % des Gesamtkaufpreises zu zahlen. Der Käufer hat das Recht nachzuweisen, dass die Kosten der Verkäuferin geringer sind als die vorstehende Pauschale.
f) Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen berechtigt. Bei Alltagsweinen bis zu einem Preis von EURO 15.- ist die Verkäuferin berechtigt bei Ausverkauf des Vorjahrgangs den Nachfolgejahrgang desselben Weins zu liefern.
g) Eine Abholung der Weine ist in Mönchen Gladbach nach terminlicher Absprache möglich. Hierbei werden keine Rabatte oder Skonti gewährt
V. Haftung
Sofern nicht eine Verletzung von Leib, Leben, Gesundheit oder einer Kardinalpflicht vorliegt, sind Schadensersatzansprüche, außer in Fällen des groben Verschuldens durch die Verkäuferin oder einen Erfüllungsgehilfen, ausgeschlossen.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Die Verkäuferin behält sich gemäß § 449 I das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Zahlungsverzug des Käufers steht der Verkäuferin gemäß § 449 II unter Abwarten einer Nachfrist von zwei Wochen ein Rücktrittsrecht zu. Macht die Verkäuferin von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch, steht ihr die Rückforderung der gelieferten Ware zu.
2. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er die Verkäuferin unverzüglich davon zu benachrichtigen.
3. Der Käufer hat der Verkäuferin freien Zutritt zu den von ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenständen zu gewähren. Die Verkäuferin hat im Insolvenzfall ein Aussonderungsrecht aus der Insolvenzmasse nach § 47 InsO.
VII. Gewährleistung
1. Gemäß internationaler Usancen gewährt die Verkäuferin keinen Ersatz für korkgeschädigte Weine.
2. Füllniveau und Flaschenzustand können vor Verkauf bei der Verkäuferin erfragt werden. Bei Weinen die älter sind als 15 Jahre gilt das Füllniveau Top Shoulder als normal, ab 25 Jahren High Shoulder.
3. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Verkäuferin die Lieferung vor Gefahrenübergang endgültig unmöglich wird. Ausgeschlossen sind, alle anderen weitergehenden Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Kündigung oder Minderung sowie auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, es sei denn die Verkäuferin oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen haben grob fahrlässig gehandelt, eine Kardinalpflicht verletzt oder dass eine Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit vorliegt.
VIII. Rückgabeoption
1. Rückgaberecht
a) Der Kunde kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware bis zu einem Grenzgewicht von 20 kg und sonst durch Rückgabeverlangen in Textform zurückgeben. Zum Beginn der Widerrufsfrist genügt die erste Teillieferung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Preisreduzierte Waren sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Paketversandfähige Ware wird bei dem Kunden abgeholt. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung hat zu erfolgen an:
Bodega Malbec c/o Matthiesen & Warnt, Lehmkuhlenweg 19, 41065 Mönchen Gladbach.
b) Bei preisreduzierter Ware steht dem Kunden ein Umtausch- kein Rückgaberecht zu.
2. Rückgabefolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich wäre- zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Käufer die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht als Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was den Wert der Ware beeinträchtigt.

IX Gerichtsstand
Gerichtsstand ist für beide Teile –soweit gesetzlich zulässig- Köln.
Das gilt auch für das Mahnverfahren.

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